Geschäftsbedingungen

 

 

Gewährleistungsansprüche gegen die Präzisionstechnik sind auf den reinen Verbesserungsanspruch, alle darüber hinaus gehenden Ansprüche wegen Schlechterfüllung
aber auf den Ersatz des reinen Materialwertes des, von der Präzisionstechnik bearbeiteten, Werkstückes eingeschränkt.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des vom Besteller vor oder nach der Leistung der Präzisionstechnik getragenen Aufwandes eines sonstigen
Schadens oder eines entgangenen Gewinnes sind - soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - ausdrücklich ausgeschlossen.