Geschäftsbedingungen
Gewährleistungsansprüche gegen die Präzisionstechnik sind auf den reinen
Verbesserungsanspruch, alle darüber hinaus gehenden Ansprüche wegen
Schlechterfüllung
aber auf den Ersatz des reinen Materialwertes des, von der Präzisionstechnik
bearbeiteten, Werkstückes eingeschränkt.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des vom Besteller
vor oder nach der Leistung der Präzisionstechnik getragenen Aufwandes eines
sonstigen
Schadens oder eines entgangenen Gewinnes sind - soweit dem nicht zwingende
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen - ausdrücklich ausgeschlossen.